Voraussetzungen für die Antragstellung


Der Rentenversicherungsträger ist zuständig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Erwerbsfähiges Alter des Versicherten (Zuständigkeit für Rentner: Krankenkasse, s.u.).
  • Die Erwerbsfähigkeit ist durch die Krankheitsfolgen gefährdet oder gemindert.
  • Es besteht Aussicht, dass die Erwerbsfähigkeit durch die Reha erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
  • Der Patient ist ausreichend belastbar, mobil und motiviert.

Bei der Krankenkasse können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Verordnung von Rehabilitation einreichen:

  • Die Rehabilitation dient nicht dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit, sondern der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft oder der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit.
  • Der verordnende Arzt ist durch die kassenärztliche Vereinigung für die Verordnung von Rehabilitation zugelassen. Die Krankenkasse behält sich das Recht auf die Ausgabe der Formulare vor. Daher sind diese hier nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kassenärztliche Vereinigung!

Vorgehen bei der Rentenversicherung


  • Sprechen Sie mit dem Patienten über Sinn und Ziele einer Reha.
  • Klären Sie die Voraussetzungen (siehe oben).
  • Der Patient erhält die Antragsformulare (Ausdruck unter Formulare für den Patienten möglich) und füllt diese selbst aus.
  • Der Arzt erstellt den dazugehörigen zweiseitigen Befundbericht. Dieser kann direkt am PC unter Formulare für den Arzt erfolgen. Besonders wichtig: Angaben zur Arbeitsfähigkeit und Angaben zu den Funktionseinschränkungen.


Tipp: Geben Sie den ausgefüllten Befundbericht dem Patienten mit. Dieser reicht sowohl den Befundbericht als auch die selbst ausgefüllten Formulare bei seiner Rentenversicherung ein. Er kann sie auch bei einer Servicestelle abgeben (siehe "Servicestellen").

Tipp: Patienten haben oft Sorgen wegen Zuzahlungen. Die im Anhang genannten Servicestellen geben Auskunft. Es gibt großzügige Befreiungsregeln.